Inventur
Insbesondere für die Hoteliers, die regelmäßig unserer Blog besuchen dürfte das Thema Inventur sehr interessant sein. Einerseits möchte man als Unternehmer möglichst immer über den aktuellen Stand seiner Vermögensgegenstände informiert sein, hat zum anderem aber auch das Problem das häufig einfach die Zeit als auch die Kompetenz im Unternehmen fehlt um eine solche Bestandsprüfung durchzuführen.
Was viele nicht wissen ist das es auch externe Unternehmen wie die Inventur Berlin gibt, die einem diese Arbeit ersparen, sämtliche Formalitäten erledigen und dabei zum Teil sogar noch preiswerter sind als die eigenen Mitarbeiter.
Eine Erfassung aller vorhandenen Bestände, nennt man Inventur. Die Inventur ermittelt zu einem bestimmten Stichtag die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens und legt sie schriftlich nieder. Schließt ein Kaufmann sein Unternehmen, gründet ein Neues oder übernimmt Eines, so ist er zu einer Inventur verpflichtet.
Bis zum Bilanzstichtag ist grundsätzlich eine Inventur durch zu führen, das bedeutet, am 31.12. oder am letzten Tag des Geschäftsjahres.
Eine Zwischeninventur ist natürlich auch möglich, den Termin hierzu kann das Unternehmen frei entscheiden.
Sieht man sich am Ende des Geschäftsjahres die Bestände an, so sieht man das Ergebnis der Arbeit der Stichtagsinventur. Selten kommt es zu einer Verlegten Inventur. Denn diese kommt nur in frage, falls die Aufnahme zum Stichtag nicht möglich ist. Zum Beispiel wenn für eine permanente Inventur die Voraussetzungen fehlen.
Die verlegte Inventur findet an einem beliebigen Tag, 3 Monate vor oder 2 Monate nach der eigentlichen Durchführung, statt. In vielen Fällen wird diese Aufwendige Arbeit bis auf den letzten Tag vorgeschoben, bis es kein Zurück mehr gibt und man spät am Abend noch einen Partyservice beauftragen muss, um die Mitarbeiter motiviert zu halten.
Vorteilhafter ist aber die Permanente Inventur da man die körperliche Bestandsaufnahme das ganze Jahr über sinnvoll planen und verteilen kann. Die Stichprobeninventur ist ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren, welches in Großunternehmen besonders zur Anwendung kommt. Verankert wurde diese Methode erst 1977.
Wie es der Name schon sagt entnimmt man, ausgeschlossen die hochwertigen Artikeln, nach dem Zufallsprinzip eine Stichprobe. Aus dieser rechnet man anschließend den Gesamtbestand hoch. Nur mit Hilfe eines mathematisch- statischen Verfahren darf die Aufstellung des Inventars erfolgen. Daher müssen vor der Anwendung die Anforderungen des Finanzamtes erfüllt sein/ stimmen und die Genehmigung vor liegen.